Grundstücksentwässerung

Über 1.500 km Regen- und Schmutzwasserkanäle befinden sich im Erdreich und unter den Gebäuden auf den Göttinger Grundstücken. Zusammen mit Schächten, Rückstaueinrichtungen und Abscheidern werden sie die Grundstücksentwässerunganlage genannt. Sie gehört in den Grenzen des Grundstücks dem Grundstückseigentümer, der auch für ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre einwandfreie Funktion verantwortlich ist.

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Ansprechpersonen der Grundstücksentwässerung

Die wichtigsten Anforderungen an die Grundstücksentwässerungen, die sowohl für neu geplante als auch bereits bestehende Anlagen gelten, sind:

  • Sie müssen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik dicht sein, d.h. Abwasser darf weder in das Erdreich austreten, noch darf Grund- oder Schichtenwasser von außen in die Kanalisation eindringen. Auch dürfen keine Wurzeln eindringen.
  • Das anfallende Abwasser muss im richtigen Kanalsystem abgeleitet werden. Regenwasser und Drainagewasser darf nur am Regenwasserkanal und Schmutzwasser nur am Schmutzwasserkanal angeschlossen sein.
  • Tiefliegende Entwässerungsobjekte, z.B. im Keller, müssen gegen Rückstau gesichert sein (damit der Keller nicht voll Abwasser läuft).
  • Jeder Kanal benötigt vor dem Übergang von privaten auf öffentlichen Grund einen Übergabeschacht, den sogenannten Revisionsschacht an der Grundstücksgrenze.