Häufige Fragen


Was bedeutet "dichte Grundstücksentwässerung"?

Abwasseranlagen müssen nach dem Wasserhaushaltsgesetz den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, diese sind u.a. in den DIN-Normen festgelegt.
Bestehende Grundstücksentwässerungsleitungen gelten als "dicht", wenn sie den Kriterien der Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 entsprechen. Hierbei wird lediglich der bestehende Abwasserleitung vollständig mit Wasser gefüllt, es wird kein zusätzlicher Prüfdruck erzeugt. Innerhalb der vorgegebenen Prüfzeit darf dann die Wasserzugabemenge einen definierten Wert nicht überschreiten.


Warum müssen Grundstücksentwässerungen "dicht" sein?

Über undichte Grundstücksentwässerungen dringt häufig Grundwasser ins öffentliche Schmutzwassernetz ein. Dieses „Fremdwasser“ führt zur hydraulischen Überlastung von Kanalnetzen und Kläranlage und sorgt dafür, dass öffentliche Kläranlagen mit schlechterem Wirkungsgrad arbeiten. Fremdwasser belastet die Gebühr zudem mit erheblichen Kosten.

Undichte Abwassersysteme auf Grundstücken können zudem zum Austritt von Abwasser führen, das Boden und Grundwasser verunreinigt und schlimmstenfalls die Trinkwassergewinnung gefährden kann.




Wenn bei der Prüfung ein Schaden festgestellt wird, muss er dann direkt behoben werden?

In Kanalsanierungsgebieten sollten die Sanierungsarbeiten an den privaten Entwässerungsleitungen in der Regel 2 Jahre nach dem Abschluss der öffentlichen Baumaßnahme durchgeführt worden sein.


Außerhalb der Sanierungsgebiete werden die Fristen individuell mit den jeweiligen Eigentümer einvernehmlich abgestimmt.


Was kostet die Sanierung?

Die Höhe der Sanierungskosten hängt natürlich immer von der Größe der Entwässerungsanlage ab. Umfragen unter Göttinger Grundstückseigentümern haben ergeben, dass bei üblicher Wohnbebauung (Ein- und kleinere Mehrfamilienhäuser) die Kosten im Durchschnitt 12.000 Euro betragen (Stand 2023).


Kann man die Kosten durch Eigenleistungen senken?

Verfügt ein Grundstückseigentümer über die notwendige Fachkenntnis Rohrleitungen nach den technischen Normen zu verlegen, darf er in Göttingen die Arbeiten auf seinem Grundstück auch selbst ausführen. Die neuen oder sanierten Leitungen werden in jedem Fall von den Göttinger Entsorgungsbetrieben durch eine Dichtheitsprüfung abgenommen.


Bezahlt die Gebäudeversicherung die Sanierung der Abwasserleitungen

In einigen - meist älteren - Versicherungspolicen sind defekte Abwasserleitungen mitversichert. Voraussetzungen für eine Deckung der Sanierungskosten sind in der Regel:

  • eine Versicherungspolice mit der Klausel „erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren auf dem versicherten Grundstück“
  • dass der Defekt der Leitungen dem versicherten Schadensbild entspricht. Häufig sind nur Bruchschäden versichert, also Risse, Scherben und Einbrüche.

Als Nachweis für eine defekte Leitung wird in der Regel eine dokumentierte TV-Inspektion anerkannt.


Bekomme ich Zuschüsse?

Leider nein. In Göttingen tragen allerdings die Göttinger Entsorgungsbetriebe in Kanalsanierungsgebieten und bei bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb die Kosten für die Untersuchung der Entwässerungsleitungen und die individuelle Beratung durch ein Ingenieurbüro.


Bin ich auch für die Anschlussleitung im öffentlichen Straßenbereich zuständig?

Nein. In Göttingen ist die Grenze für die Zuständigkeit der Hausanschlussleitungen die jeweils erste öffentlich/private Grenze. Das bedeutet, dass jeder Grundstückseigentümer nur für die Leitungen auf seinem Grundstück zuständig ist.


Wer bezahlt die Kamerainspektion / Dichtheitsprüfung?

Liegt Ihr Grundstück innerhalb eines Kanalsanierungsgebiets, führen Ingenieurbüros im Auftrag der Göttinger Entsorgungsbetriebe alle erforderlichen Untersuchungen, die Begleitung und die Beratung durch.

Dieser Service steht Ihnen auch zur Verfügung, wenn Ihr Grundstück außerhalb eines Kanalsanierungsgebietes liegt. In diesem Fall müssen Sie jedoch im Vorfeld bestätigen, dass Sie eventuell auftretende Schäden an Ihren Entwässerungsleitungen in einem angemessenen Zeitraum sanieren.


Ich bin Mieter, betrifft mich die Kanalinspektion / Dichtheitsprüfung auch?

Nur indirekt. Zwar ist der Eigentümer einer Immobilie für die Grundstücksentwässerung verantwortlich, als Mieter müssen Sie jedoch der beauftragten Firma gegebenenfalls Zutritt zur Abwasseranlage gewähren.


Werden die sanierten / neu gebauten Kanäle auch auf Dichtheit geprüft?

Ja. In Göttingen werden alle neu gebauten oder sanierten Schmutzwasserkanäle auf Dichtheit überprüft. Diese Erfolgskontrolle ist auch für die Grundstückseigentümer wichtig, da ohne Abnahmeprüfung nicht sichergestellt ist, ob die Baufirmen auch richtig gearbeitet haben.


Ich möchte Umbauarbeiten an meinem Haus durchführen, was muss ich beachten?

Geeigneter Schutz vor Rückstau, Herstellung dichter Schmutzwasserleitungen, Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser sind nur einige Punkte, die Bauherren oft bei Umbauarbeiten vergessen. Grundsätzlich gilt jedoch: Alle Änderungen Ihrer Entwässerungsanlage sind genehmigungspflichtig. Sprechen Sie uns deshalb vor der Durchführung Ihrer Baumaßnahme an, damit wir Sie ausführlich beraten können. So schützen Sie sich am besten vor späteren, vielleicht teuren Sanierungen.


Warum muss ich Kontrollschächte bauen?

Kontrollschächte dienen der Reinigung, Inspektion und Sanierung der Abwasserleitungen. Eine Revisionsöffnung, die innerhalb des Hauses versteckt ist, erfüllt diese Aufgaben nicht. In der Abwassersatzung ist die Forderung nach Kontrollschächten schon seit vielen Jahren fest verankert.


Ist es zulässig einen Revisionsschacht mit Erdreich zu überdecken und zu bepflanzen?

Nein. Ein Kontrollschacht soll eine schnelle Zugänglichkeit zum Kanalnetz ermöglichen. Ist die Schachtabdeckung verschüttet, so ist dies nicht mehr gegeben. In vielen Fällen wissen die Eigentümer dann auch meist gar nicht mehr, dass überhaupt ein Kontrollschacht existiert.


Muss Regenwasser immer in den Kanal eingeleitet werden?

Nein. Unter bestimmten Voraussetzungen können Grundstücke ganz oder teilweise vom Anschluss- und Benutzungszwang für Regenwasser befreit werden. Dies betrifft z.B. Grundstücke, die direkt an ein Gewässer angrenzen oder die ihr Regenwasser auf dem Grundstück versickern. Die Versickerung von Regenwasser ist aufgrund besonderer geologischer Verhältnisse leider nur in wenigen Gebieten Göttingens möglich. Wir informieren Sie gerne, ob Ihr Grundstück für eine Versickerung geeignet ist.

Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang kann auf schriftlichen Antrag erteilt werden.


Darf Drainagewasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden?

Gemäß der Abwassersatzung der Stadt Göttingen darf Drainagewasser in den Regenwasserkanal, nicht aber in den Schmutzwasserkanal abgeleitet werden. Die Einleitung von Drainagewasser bedarf einer vorherigen Genehmigung.


Kann man sich für die Gartenbewässerung von den Schmutzwassergebühren befreien lassen?

Ja. Hierfür ist der Einbau eines zusätzlichen Gartenwasserzählers erforderlich. In unserem Merkblatt Gartenwasserzähler erfahren Sie alles Wissenswerte zum Einbau, Antrag und zu den Kosten.